Ausbildungsbonus
Bei Einstellung von Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatz wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des Ausbildungsbetriebes verloren haben, kann ein Ausbildungsbonus gewährt werden. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich grundsätzlich auf 4.000, 5.000 oder 6.000 EUR in Abhängigkeit von der tariflichen oder ortsüblichen Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr.
Bereits absolvierte Ausbildungszeiten werden auf die Höhe der Förderung angerechnet. Der Ausbildungsbonus wird in zwei Raten ausgezahlt: 50 Prozent nach Ablauf der Probezeit, weitere 50 Prozent nach der Anmeldung der/des Auszubildenden zur Abschlussprüfung.
Förderungsfähig sind Ausbildungen, die spätestens am 31. Dezember 2013 begonnen werden.
Sofern eine Förderung aus Ihrer Sicht in Betracht kommt, wenden Sie sich bitte an den Arbeitgeberservice der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.