Ausdehnung der LKW-Maut durch Reduzierung der Freigrenzen

Nachdem zum 01. Juli 2015 das mautpflichtige Streckennetz ausgedehnt wurde, ist jetzt zum 01. Oktober 2015 die zweite Stufe des Bundesfernstraßenmautgesetzes in Kraft getreten. 

Nunmehr sind auf mautpflichtigen Strecken auch mittelschwere LKW mautpflichtig.
Dies bedeutet, dass eine Mautpflicht besteht für 

  • Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen Gesamtmasse;
  • Gespanne ab 7,5 Tonnen Gesamtmasse.

Bei der Gesamtmasse handelt es sich um das zulässige Gesamtgewicht, sodass auch Gespannkombinationen, welche für sich nicht mautpflichtig sind, durch ihre Gesamtmasse mautpflichtig werden. 

Handwerksbetriebe sollten daher prüfen, ob: 

  1. Mautpflichtige Straßen in der Arbeitspraxis genutzt werden,
  2. die betrieblichen Fahrzeuge/Fahrzeuggespanne nach ihrer Gewichtsklasse und ihrer Zweckbestimmung in die Mautpflicht fallen

Informationen zu mautpflichtigen Strecken erhalten Unternehmen auf der Internetseite der toll-collect oder dem BMVI. 

Die Abrechnung der Maut kann über ein Bordgerät erfolgen, sofern das Fahrzeug damit ausgestattet ist, im Vorfeld der Fahrt über das Internet oder während der Fahrt an Terminals an den Strecken.