04.07.2012Ausländische Berufsabschlüsse

Gleichstellung ausländischer Berufsabschlüsse:
Handwerkskammer der Pfalz ist Ansprechpartner für Handwerksberufe

Seit 1. April ist das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) – auch als Anerkennungsgesetz bekannt – in Kraft. Das Gesetz öffnet Menschen mit einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung die Möglichkeit, ihre Qualifikationen auf Gleichwertigkeit mit dem entsprechenden deutschen Beruf überprüfen zu lassen. 

Für die handwerklichen Berufe sind die Handwerkskammern zuständige Stellen für die Durchführung von Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren und für die Ausstellung von Gleichwertigkeitsbescheinigungen. Die Gleichwertigkeitsbescheinigung der Handwerkskammern soll Transparenz über ausländische Berufsqualifikationen schaffen, die Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern, und eine Grundlage für zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen im Anschluss an das Verfahren bieten, soweit wesentliche Qualifikationsunterschiede festgestellt werden. 

Ein Verfahren zur Überprüfung der Gleichwertigkeit kann jede Person beantragen, die über einen ausländischen Berufsabschluss verfügt und beabsichtigt, eine Erwerbstätigkeit in Deutschland auszuüben. Das Verfahren ist unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom jeweiligen Aufenthaltsstatus. Das Verfahren ist nicht für formal ungelernte Personen möglich (Personen, die über keinen Berufsabschluss aus einem anderen Staat verfügen). 

Wenn in der Gleichwertigkeitsprüfung keine wesentlichen Unterschiede festgestellt werden, wird eine vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt. Inhaber einer Gleichwertigkeitsbescheinigung werden rechtlich genauso behandelt wie Personen mit einem entsprechenden deutschen Berufsabschluss. Ein deutscher Abschluss wird jedoch nicht verliehen, sodass auch kein deutsches Prüfungszertifikat ausgehändigt wird. 

Zuständige Stelle für Gleichstellungsverfahren für handwerkliche Berufe in der Pfalz ist die Handwerkskammer der Pfalz. Bislang wurden zehn Gleichstellungsverfahren beantragt. Daneben ist die Handwerkskammer der Pfalz für Handwerkskammern aus ganz Deutschland Leitkammer bei Fragen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen aus Frankreich und der Russischen Förderation.