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Barrierefreie Webseiten: Neue Pflicht für Handwerksbetriebe

Am 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten, mit weitreichenden Folgen auch für Handwerksbetriebe. Wer Onlineshops oder digitale Buchungsangebote für Verbraucher anbietet, muss seine Webseite barrierefrei gestalten. Was das bedeutet, für wen die Regelung gilt und warum sich die Umstellung lohnt, lesen Sie hier.

Was heißt "barrierefrei" im Internet?
Barrierefreie Webseiten sollten so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen problemlos genutzt werden können, unabhängig von Einschränkungen beim Sehen, Hören, der Motorik oder der Wahrnehmung. Dazu zählen beispielsweise:

  • Gut lesbare Schriftgrößen und ausreichende Kontraste
  • Bedienbarkeit der Webseite mit der Tastatur (ohne Maus)
  • Alternativtexte für Bilder
  • Untertitel für Videos
  • Klare, verständliche Navigation

Wen trifft die neue Regelung?
Die Pflicht zur Barrierefreiheit betrifft alle Unternehmen, die über ihre Webseite Verträge mit Verbrauchern abschließen, z. B. durch einen Onlineshop oder die Online-Buchung von Handwerksleistungen. Entscheidend ist, ob der Webauftritt Funktionen bietet, mit denen Verbraucher direkt Leistungen oder Produkte kaufen oder buchen können. Reine Präsentationswebseiten, auf denen Produkte oder Dienstleistungen lediglich vorgestellt, jedoch nicht von Verbrauchern bestellt oder gebucht werden können, sind nicht von den Barrierefreiheitsvorschriften betroffen.

Ausnahmen:
Kleinstunternehmen sind ausgenommen, wenn sie weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme aufweisen. Betriebe, die zwar größer sind, bei denen die Umsetzung aber zu einer "unverhältnismäßigen Belastung" führt, können sich ebenfalls befreien lassen.

Was ist zu tun?
Handwerksbetriebe, die betroffen sind, sollten ihre Webseite prüfen und anpassen. Die wichtigsten Anforderungen sind in der Europäischen Norm EN 301 549 festgelegt, die sich am internationalen Standard "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG) orientiert.

Warum lohnt sich Barrierefreiheit?
Neben der gesetzlichen Pflicht bringt eine barrierefreie Webseite auch Vorteile. Denn Barrierefreiheit verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle, steigert die Reichweite und kann die Zahl der Anfragen und Buchungen erhöhen. Ein inklusiver Webauftritt stärkt somit das Image des Unternehmens und signalisiert soziale Verantwortung.

Was passiert bei Verstößen?
Die Einhaltung der Vorgaben wird von Marktüberwachungsstellen behördlich geahndet. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen. Gleichzeitig kann eine barrierefreie Webseite zum Wettbewerbsvorteil werden, da sie neue Kundengruppen erschließt und Kundenbindung stärkt.

Fazit
Barrierefreiheit im Netz ist seit Juni 2025 Pflicht, auch für viele Handwerksbetriebe. Wer seine Webseite barrierefrei gestaltet, sichert sich rechtlich ab, gewinnt neue Kunden und verbessert den Service für alle. Nutzen Sie direkt das Beratungsangebot der Handwerkskammer der Pfalz und lassen Sie Ihre Webseite von Frau Emilie Schneider, Beraterin für Innovation und Technologie mit dem Themenschwerpunkt Digitalisierung, prüfen. Die Beratungsstelle für Innovation und Technologie mit dem Themenschwerpunkt Digitalisierung ist gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Emilie Schneider

Beraterin für Innovation und Technologie, Schwerpunkt Digitalisierung (DIGI-BIT)

Am Altenhof 15

67655 Kaiserslautern

Tel. 0631 3677-231

Fax 0631 3677-263

eschneider--at--hwk-pfalz.de