Befristete Mehrwertsteuersenkung zur Unterstützung der Wirtschaft endet zum 31.12.2020!
Bitte beachten Sie, dass die befristetet reduzierten Steuersätze deutschlandweit zum 31.12.2020 enden.
Nützliche Informationen finden Sie unter folgendem Link oder zusammengefasst in der Information des Zentralverbands des deutschen Handwerks (ZDH).
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Zur Unterstützung der Wirtschaft hat sich das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 12. Juni 2020 auf einen Regierungsentwurf für ein sogenanntes „Zweites Corona-Steuerhilfegesetz“ geeinigt. Geplant ist im Zuge des Gesetzes eine befristete Senkung des regulären Mehrwert- bzw. Umsatzsteuersatz vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 %. Der ermäßigte Steuersatz soll von 7 % auf 5 % gesenkt werden.
Nachdem alle Gremien dem „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ zugestimmt haben, gelten seit 1. Juli 2020 befristet bis zum 31. Dezember 2020 deutschlandweit reduzierte Steuersätze.
Nützliche Infos zur Umsetzung finden Sie zusammengefasst in der Broschüre der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main.