Bekommen Selbstständige einen finanziellen Ausgleich, wenn sie selbst wegen der Viruserkrankung nicht mehr arbeiten können?
Ja, Selbstständige und Freiberufler bekommen nach dem § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten einen Verdienstausfall ersetzt. Dies gilt wenn gegen sie selbst ein berufliches Tätigkeitsverbot nach (§ 31 IfSG) oder Quarantäne angeordnet wird ((§ 31 IfSG). Die zuständige Behörde geht dabei von dem Gewinn aus, der im Steuerbescheid für das vergangene Kalenderjahr festgestellt wurde.