Bestens vorgesorgt

HWK-Infoveranstaltung in Kooperation mit der Verbraucherzentrale und der Deutschen Rentenversicherung

Am 12. März 2019 referierten Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Vera Leisen-Gawöhn von der Deutschen Rentenversicherung über die Berufsunfähigkeit und die Absicherung für den Ruhestand.
80 Handwerksbetriebe folgten der Einladung der Handwerkskammer ins Berufsbildungs- und Technologiezentrum (BTZ) Kaiserslautern.

Michael Wortberg, Leiter für Versicherungsfragen,  schilderte ausführlich den Fall der Berufsunfähigkeit.  „Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit liegen in psychischen Erkrankungen, die durch Mobbing ausgelöst worden sind. Die Anzahl der Rückenerkrankungen tritt eher in den Hintergrund“, so Wortberg.
Die Versicherung ist wichtig, da sie eine Rente zahlt, wenn man nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

Der Referent der Verbraucherzentrale empfahl, dass jeder Erwerbstätige eine Haftplicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen solle.
Gerade bei Handwerkern ist das Thema relevant, weil zahlreiche der anwesenden Betriebsinhaber nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen und somit im schlimmsten Fall Grundsicherung beantragen müssten.
Handwerker zahlen aufgrund ihres Berufrisikos höhere Beiträge in die Berufsunfähigkeitsversicherung als Büroangestellte.

Wortberg erklärte am Beispiel eines Tischlers welche Preisschwankungen es bei unterschiedlichen Versicherungen gibt und welche Klauseln in den Verträgen enthalten sein müssen, damit diese im Leistungsfall auch zahlt.
„Für den Laien sind die Vertragsbedingungen der Versicherer kaum verständlich“ so Wortberg. „Wer sich unsicher ist, kann vor Vertragsabschluss einen Versicherungscheck durch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz vornehmen.“ Termine können per Telefon oder Onlinebuchung in zahlreichen Gemeinden vor Ort vereinbart werden.

Vera Leisen-Gawöhn informierte im zweiten Vortrag über das Leistungsangebot der Deutschen Rentenversicherung. Von Rehabilitation, über Hilfsmittel, bis hin zur Umschulung und Förderung bei Existenzgründungen können beitragszahlende Handwerker bei Krankheit unterstützt werden. Sollte der Handwerker nicht mehr arbeitsfähig sein und hat in die Rentenversicherung eingezahlt, profitiert er von der Erwerbsminderungsrente. Für Betriebsinhaber, die nur die 18 Pflichtbeitragsjahre eingezahlt haben, wird lediglich die bisher erworbene Rente im Alter ausgezahlt. Aus diesem Grund empfahl die Referentin der Deutschen Rentenversicherung den Abschluss privater Vorsorgeversicherungen und verwies auf die Verbraucherzentrale als neutrale Stelle.
Leisen-Gawöhn informierte über die aktuellen Gesetzesänderungen durch Flexi-Rente und sogenannter „Nahles-Rente“. Die Anwesenden wurden darüber informiert, welche Jahrgänge freiwillige Beiträge nachzahlen können.

Eine rege Diskussion unter den Teilnehmenden machte deutlich, dass sich viele Handwerksmeister nach Beendigung der 18 Pflichtbeitragsjahre von der Rentenversicherung verabschiedet haben und mit steigendem Alter nun große Sorge vor Berufsunfähigkeit haben. Die Referentin der Deutschen Rentenversicherung forderte die Handwerker auf, ein unverbindliches Gespräch in einer der zahlreichen Beratungsstellen vor Ort wahrzunehmen, um sich individuell beraten zu lassen. „Es lohnt sich, auch schon in jüngeren Jahren, einen Gesprächstermin wahrzunehmen, um eventuelle Lücken in den Beitragsjahren festzustellen und durch Belege nachzureichen.“

Rainer Mannweiler, Betriebsberater der Handwerkskammer, der die Veranstaltung mit seiner Kollegin Silke Eichten organisiert hatte, bot an, die Betriebsinhaber bei Terminen mit der Deutschen Rentenversicherung zu begleiten, um im Nachgang die passenden Lösungen zu finden.

Der Leiter der betriebswirtschaftlichen Beratungsstelle Bernd Bauerfeld informierte abschließend die Teilnehmenden über das kostenlose Beratungsangebot der Handwerkskammer.  Im vergangenen Jahr haben sich 1.200 Betriebe Unterstützung durch das Betriebsberaterteam erhalten.

Im  Kundenportal auf der Webseite der Handwerkskammer können interessierte Mitgliedsbetriebe die Vortragsunterlagen und Broschüren der Veranstaltung herunterladen. Weitere Infos und Termine gibt es beim Sekretariat der Betriebsberatung der Handwerkskammer, Tel. 0631 3677-109; E-Mail: beratung@hwk-pfalz.de