Bund-Länder-Beschluss zum weiteren Vorgehen in der Pandemie

Am 10. August 2021 hat sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten. Dabei wurden unter anderem die folgenden Maßnahmen beschlossen:

  • Die grundlegenden Maßnahmen wie Abstand halten, allgemeine Hygienemaßnahmen, Maske tragen im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr und regelmäßiges Lüften werden beibehalten.
  • Spätestens ab dem 23. August 2021 wird die „3-G-Regel“ für bestimmte Einrichtungen und Freizeitangeboten gelten, sodass nur noch Geimpften, Genesenen oder negativ Getesteten Zutritt gewährt werden wird. Betroffen davon sind unter anderem der Zugang zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Zugang zur Innengastronomie, die Teilnahme an Veranstaltungen und Festen, die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen, Sport im Innenbereich und die Beherbergung. Der Test, im Falle eines Antigentests, darf nicht älter als 24 Stunden, und im Falle eines PCR-Tests, nicht älter als 48 Stunden sein. Die Länder können Regelungen vorsehen, die bestimmen, dass die 3-G-Regel ganz oder teilweise ausgesetzt wird, wenn die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis unter 35 liegt.
  • Die vom Bund finanzierten kostenlosen Bürgertests wird es ab dem 11. Oktober 2021 nur noch für Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre, sowie für andere Menschen, für die keine allgemeine Impfempfehlung besteht, geben.
  • Die Überbrückungshilfen sowie die bestehenden Maßnahmen der Arbeitsschutzverordnung werden verlängert.

Weitere Informationen finden Sie hier.



Ass. jur. Thomas Felleisen

Tel. 0631 3677-271

Fax 0631 3677-266

tfelleisen--at--hwk-pfalz.de

Ass. jur. Conny Eckert

Tel. 0631 3677-254

Fax 0631 3677-266

ceckert--at--hwk-pfalz.de

Ass. jur. Clara Seckert

Tel. 0631 3677-226

Fax 0631 3677-266

cseckert--at--hwk-pfalz.de