Bundesanzeiger Verlag warnt vor unlauteren Anbietern
Der Bundesanzeiger Verlag warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger.
Immer wieder erhalten Unternehmen und Institutionen "Angebote" oder "Bescheide" auf Grundlage von zuvor im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichten Bekanntmachungen über ihr Unternehmen bzw. ihre Institution. Angeboten werden unter anderem die "Eintragung" der Daten in ein Register und der "Abruf" von "eingetragenen" Daten. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages bzw. eine "Eintragungsgebühr" gefordert.
Auf seiner Homepage hat der Bundesanzeiger Verlag die derzeit bekannten Anbieter solcher "Leistungen" in einer Liste zusammengestellt: https://www.ebundesanzeiger.de/download/anbieterliste.pdf