Die Novemberhilfe wird zur Dezemberhilfe

Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet. Eine zeitliche Aussage über den Start ist derzeit noch nicht möglich. Die Antragstellung wird wieder über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) erfolgen können. Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen.

Die Dezemberhilfe im Überblick:

  • Antragsberechtigt sind wie bei der Novemberhilfe direkt von den temporären Schließungen betroffene Unternehmen, indirekt betroffene und mittelbar indirekt betroffene Unternehmen entsprechend den Regelungen der Novemberhilfe.
  • Mit der Dezemberhilfe werden im Grundsatz erneut Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus Dezember 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im Dezember 2020 gewährt.
  • Die Antragstellung wird aktuell vorbereitet. Eine genauere zeitliche Aussage ist derzeit noch nicht möglich. Die Antragstellung wird aber wieder über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) erfolgen können.
  • Der Antrag wird wie bei der Novemberhilfe über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder andere Dritte erfolgen.
    Soloselbstständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen, können die Anträge mit ihrem ELSTER-Zertifikat direkt stellen

Weitere Details entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BMWI.



Jan Leyser

Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung

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Beratungs- und Servicecenter

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