Elektronische Lohnsteuerkarte: Der Start

Mit dem bevorstehenden Jahreswechsel wird die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte durch die elektronische Lohnsteuerkarte ersetzt. Schon in den nächsten Tagen werden hierzu den ca. 41 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ihre so genannten „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale“ (ELStAM) in einem Schreiben übersandt.

Laut Pressemeldung der Oberfinanzdirektion Koblenz erhalten in der Zeit von Mitte Oktober bis Mitte November alle rheinland-pfälzischen Arbeitnehmer ein Schreiben der Finanzverwaltung. Hierin enthalten sind die ab Januar 2012 gültigen Informationen, die der jeweilige Arbeitgeber benötig, um die Lohnsteuer individuell zu berechnen. Diese so genannten Lohnsteuerabzugsmerkmale, also Steuerklasse, Zahl der Kinder, Freibeträge und Religionszugehörigkeit waren bislang auf der Vorderseite der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt. Diese Daten, die der Arbeitgeber bislang nur von der Lohnsteuerkarte seines Arbeitnehmers erhalten hat, werden ihm im neuen Verfahren elektronisch zum Abruf bereitgestellt. 

Mit Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte werden diese Informationen nun als „Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) zentral in einer Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert. Um sicherzugehen, dass die Angaben korrekt gespeichert wurden, erhält jeder Betroffene nun die Möglichkeit, seine in dem Schreiben aufgeführten Daten zu überprüfen. Stimmen die Angaben nicht, so müssen die Änderungen beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hierzu können auf der Rückseite des Schreibens die erforderlichen Korrekturen vorgenommen werden. 

Tipp:
Da mit erhöhtem Publikumsverkehr in den Finanzämtern zu rechnen ist, empfiehlt die Oberfinanzdirektion Koblenz, diese Korrekturen der persönlichen ELStAM über den Postweg einzureichen. 

Weitere Informationen:
Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es im Internet unter www.elster.de. Hier sind neben Vordrucken auch Antworten zu häufig gestellten Fragen (sog. FAQ) zu finden. Bei weiteren Fragen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte steht zudem eine Hotline zur Verfügung: Telefon: 01805/23 50 99  (14 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 42 Cent/Min. (Stand: 07.10.2011). 

Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte gibt es auf der Homepage der Handwerkskammer in der Rubrik "Beratung - Recht und Sachverständige - Arbeitsrecht".

    
Stand: Oktober 2011