Elektronisches Meldeverfahren für entsendete Mitarbeiter wird empfohlen
Alle Mitarbeiter, die nach Frankreich auf eine Baustelle entsendet werden, müssen beim Arbeitsinspektor (Inspection du Travail) gemeldet werden. Hier steht ein elektronisches Verfahren zur Verfügung, das sich zwar noch in einer Testphase für Elsass-Lothringen befindet, aber bis Ende des Jahres verpflichtend für ganz Frankreich eingeführt werden soll.
Die elektronische Meldung bietet zwei wesentliche Vorteile: Die Anschrift der örtlich zuständigen Arbeitsinspektion muss nicht mehr ermittelt werden. Außerdem erhält nun der Betrieb, der die Meldung abgibt, per E-Mail eine Meldebestätigung. Das alte System sieht keine Meldebestätigung vor. Deshalb empfehlen wir, das elektronische Verfahren für die Anmeldung der Mitarbeiter bereits jetzt zu nutzen.
Auf folgender Internetseite kann sich der Benutzer anmelden:
https://mdel.mon.service-public.fr/pro_mademarche/sfjsp?interviewID=SIPSI
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