
Energie: Rheinland-Pfalz beteiligt sich an steigenden Energiekosten für Unternehmen
In dem neuen Förderprogramm "Härtefallhilfen Energie Phase I" der ISB sind gewerbliche und freiberufliche Unternehmen mit Sitz in Rheinland-Pfalz antragsberechtigt. Gewährt wird ein Zuschuss in Höhe der im Jahr 2022 entstandenen Energiekostensteigerung. Die direkte Antragstellung erfolgt über das Self-Service-Portal bei der ISB.
Bitte beachten Sie folgende Voraussetzungen und Fristen:
- Die Mitarbeitergrenze beläuft sich auf 500 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) unabhängig von ihrer Rechtsform.
- Die Härtefallhilfe können Unternehmen in Rheinland-Pfalz beantragen, deren Energiekosten 2022 um mindestens das Dreifache gestiegen sind.
- Die Energieintensität beläuft sich auf mindestens 6% vom Umsatz
- Außerdem gilt eine Mindestschadensgrenze von 5.000 Euro, das heißt, der operative Verlust im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 betrug mindestens 5.000 Euro.
Frist: Der Antrag muss bei der ISB bis zum 30. Juni 2023 eingegangen sein.
Bitte beachten Sie auch die FAQ's im Downloadbereich.
Einen vertieften Überblick über die Härtefallhilfen erhalten Sie hier.