Erhöhung der Ausgleichsabgabe
Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens 5 Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Zum 1. Januar 2012 erhöht sich die Ausgleichsabgabe wie folgt:
Erfüllungsquote | Erhöhung von | auf |
3 bis unter 5 Prozent | 105 € | 115 € |
2 bis unter 3 Prozent | 180 € | 200 € |
0 bis unter 2 Prozent | 260 € | 290 € |
Die erhöhten Sätze sind erstmals zum 31. März 2013 zu zahlen, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2012 fällig wird. Es gelten demnach insoweit noch die alten Sätze.
Die Software Rehadat-Elan 2011, die Arbeitgeber bei der Berechnung der Ausgleichsabgabe und der Erstellung der Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX unterstützt und zum kostenlosen Download unter folgendem Link www.rehadat-elan.de/de/Download2011/index.html zur Verfügung steht, kann für die entsprechende elektronische Anzeige nach § 80 Abs. 2 SGB IX weiter genutzt werden.
Stand: Dezember 2011