Erhöhung der Kinderkrankentage

Am 05. Januar 2021 wurde durch die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten die Ausweitung des Kinderkrankengeldes aufgrund der Corona-Pandemie beschlossen.

Jedes Elternteil kann nunmehr an 10 zusätzlichen Tagen Kinderkrankengeld beziehen. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 zusätzliche Kinderkrankentage. Dieser Anspruch besteht für gesetzlich Krankenversicherte, erfordert eine Bescheinigung der jeweiligen Betreuungseinrichtung und kann bei der Krankenkasse geltend gemacht werden.

Mit der Ausweitung der Kinderkrankentage, die nun bis zum 23. September 2022 gelten soll, soll der höheren Belastung der Eltern durch coronabedingte Einschränkungen des KiTa- und Schulbetriebes Rechnung getragen werden.

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