Evaluation zum Bauforderungssicherungsgesetz: Ergebnisse veröffentlicht
Im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat die TU Bergakademie Freiberg das Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (Bauforderungssicherungsgesetz - BauFordSiG) evaluiert. Die Ergebnisse der Studie sind am 7. Januar 2013 auf der Homepage des BBSR veröffentlicht worden.
Ziel der Evaluation war es, die Anwendbarkeit der Anforderungen des Gesetzes und deren Auswirkungen auf die Beteiligten im Anwendungsbereich des Gesetzes zu untersuchen. Aus den durchgeführten Befragungen der Bauwirtschaft, der Justizverwaltungen, der Anwälte und Insolvenzverwalter, der Kreditwirtschaft und der Wirtschaftsprüfung ließ sich im Ergebnis kein sofortiger, unmittelbarer gesetzgeberischer Handlungsbedarf ableiten.
Die Online-Evaluation der Bauwirtschaft wurde in zwei Phasen durchgeführt.
Die erste Phase, die Registrierungsphase, fand zwischen dem 21.12.2011 und dem 01.03.2012 statt. Hier hatten interessierte Unternehmen aus dem Bauhaupt- und den Baunebengewerben die Möglichkeit, sich online für die Evaluation zu registrieren.
In der zweiten Phase wurden im Zeitraum vom 21.03.2012 bis zum 22.04.2012 aus der registrierten "Grundgesamtheit" an Unternehmen die Firmen ausgewählt, die gezielt zu den Wirkungsweisen und Auswirkungen des BauFordSiG befragt wurden. Danach wurde der gesamte Datenbestand statistisch ausgewertet.
Weitere Informationen zur Durchführung der Evaluierung finden Sie auf der Homepage der TU Freiberg und auf der Homepage des BBSR.
Stand: Januar 2013