Fake-Rechnungen vom Amtsgericht
Immer häufiger erhalten Unternehmen täuschend echt aussehende Rechnungen, die angeblich vom Amtsgericht stammen. Diese Schreiben fordern Betriebe auf, mehrere Hundert bis Tausend Euro für eine "Eintragung mit wirtschaftlicher Bedeutung" zu zahlen – oft unter Bezug auf Paragraphen wie § 58 GNotKG oder § 1 HRegGebV. Das Geld soll auf ein ausländisches Konto überwiesen werden, häufig mit einer IBAN, die mit "ES" (Spanien) beginnt.
Wie funktioniert die Masche?
- Gezielte Opfer: Betrüger nutzen öffentliche Handelsregisterdaten. Nach einer Neueintragung oder Änderung im Register erhalten Unternehmen gefälschte Rechnungen, oft noch vor der echten Rechnung des Amtsgerichts.
- Täuschend echte Gestaltung: Offizielle Wappen, behördentypische Schriftarten, angebliche Aktenzeichen und sogar Recyclingpapier sollen Seriosität vortäuschen.
- Druck durch kurze Fristen: Zahlungsziele von 3-7 Tagen und Drohungen mit Mahngebühren oder Zwangseinziehung sind üblich.
Was sind typische Warnsignale?
- Ausländische IBAN (z.B. ES für Spanien, PT für Portugal) – deutsche Amtsgerichte nutzen ausschließlich deutsche Bankverbindungen (DE)
- Fehlende oder falsche Kontaktdaten (keine Telefonnummer, keine offizielle E-Mail)
- Vage Formulierungen wie "Eintragung mit wirtschaftlicher Bedeutung" statt klarem Bezug auf das Verfahren
- Ungewöhnlich kurze Zahlungsfrist und/oder Drohungen mit rechtlichen Konsequenzen
Tipps für den Umgang mit Fake-Rechnungen
- Überweisen Sie niemals Geld auf ein ausländisches Konto, wenn Sie Zweifel haben
- Echtheit prüfen: Kontaktieren Sie das zuständige Amtsgericht über die offiziellen Kontaktdaten (nicht die im Schreiben angegebenen)
- Polizei informieren: Verdächtige Rechnungen sollten umgehend angezeigt werden, um weitere Ermittlungen zu ermöglichen
- Mitarbeiter sensibilisieren: Schulen Sie Buchhaltung und Verwaltung, um vorschnelle Zahlungen zu vermeiden
- IBAN und Empfänger prüfen: Ein schneller Online-Check kann helfen, Betrugsversuche zu entlarven
- Dokumentieren und melden: Bewahren Sie das Schreiben auf und leiten Sie es an die Rechtsberatung oder die Polizei weiter
Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz