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Förderrichtlinie "Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe" veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz will zur Umsetzung der Wärmewende zusätzliche Fachkräfte für die Beratung, Planung und den Einbau von Wärmepumpen aktivieren. Mit der Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpe sollen Handwerkerinnen und Handwerker, Planende für technische Gebäudeausrüstung und Energieberatende zum Thema Wärmepumpe qualifiziert werden. Die Förderrichtlinie ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 23.03.2023 B1) veröffentlicht.

Ziel der Förderung ist es, die "Weiterqualifizierung von mindestens 45.000 Fachkräften für den Einbau und die Einregulierung von Wärmepumpen" zu unterstützen. Ebenso sollen mithilfe der Förderrichtlinie mindestens 7.500 Planende und Beratende weiterqualifiziert werden, um dadurch einen "Anstieg der Fachkräftekapazität" im Handwerk zu bewirken.

Der Geltungszeitraum der Förderrichtlinie beginnt am 1. April 2023 und endet am 30. September 2025. Antragsberechtigt sind Unternehmen, denen Kosten durch relevante Qualifizierungsmaßnahmen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Dazu gehören zum einen Handwerksunternehmen der Gewerke Sanitär, Heizung, Klima, Elektrotechnik, Schornsteinfeger und Kälte-Klima und zum anderen Planungsunternehmen für technische Gebäudeausrüstung sowie Unternehmen, die Energieberatungsleistungen anbieten.

Die Förderquote ist auf 90 % der förderfähigen Ausgaben für Schulungen bzw. Coachings festgesetzt, wobei Höchstsätze pro Schulungstag vorgegeben sind. Ebenso begrenzt ist die Höchstsumme, mit der ein antragstellendes Unternehmen bei der Weiterqualifizierung seiner Fachkräfte gefördert werden kann (max. 5.000 Euro). Doppelförderungen durch die zusätzliche Inanspruchnahme anderer öffentlicher Fördermittel sind nicht zulässig.

Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen zum Förderzuschuss und zur Antragsstellung finden Sie hier