Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (sowie Betriebsstilllegung ...)
Betriebe, die Auszubildende einstellen, die im Zusammenhang mit
- der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens,
- einem Liquidations- oder einem Gesamtvollstreckungsverfahren,
- einer Betriebsstilllegung oder -schließung,
- dem Wegfall der Ausbildungsberechtigung
ihren Ausbildungsplatz verloren haben, können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 € erhalten.
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