Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben (sowie Betriebsstilllegung ...)

Betriebe, die Auszubildende einstellen, die im Zusammenhang mit

  • der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens,
  • einem Liquidations- oder einem Gesamtvollstreckungsverfahren,
  • einer Betriebsstilllegung oder -schließung,
  • dem Wegfall der Ausbildungsberechtigung

ihren Ausbildungsplatz verloren haben, können einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2.500 € erhalten.

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