Formular: Sonstige Mitteilungen zum Handwerkskammerbeitrag
Hier haben Sie die Möglichkeit, uns etwas zum Beitrag mitzuteilen, beispielsweise, wenn Sie der Auffassung sind, dass die zugrunde gelegten Bemessungsgrundlagen (immer drei Jahre zuvor, also hier aus dem Jahr 2019) nicht korrekt sind oder sonstige Daten Ihrer Veranlagung nicht den Tatsachen entsprechen.
Beachten Sie: Immer dann, wenn Sie vermeiden wollen, dass der Bescheid rechtskräftig wird und der Betrag in der veranlagten Höhe zu entrichten wäre, handelt es sich um einen Widerspruch. In diesem Fall müssen Sie uns den Antrag nochmals postalisch oder als Fax, versehen mit Ihrer Unterschrift, zukommen lassen.