Formularschreiben "Gewerbeauskunfts-Zentrale" ist irreführend

Viele unserer Mitgliedsbetriebe erhalten Schreiben per Fax oder Post, die auf den ersten Blick wie behördliche Schreiben wirken und in denen die Unternehmer aufgefordert werden, ihre Unternehmensdaten zu ergänzen oder zu korrigieren. Die Handwerkskammer der Pfalz geht in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale (WBZ) und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gegen solche unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit von vornherein zu unterbinden.

Die Firma GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, Düsseldorf versandte bereits im Jahre 2010 Angebotsschreiben für Einträge in einer Online-Datenbank. Die amtlich wirkenden Formulare trugen die Überschrift "Gewerbeauskunfts-Zentrale - Erfassung gewerblicher Einträge". Es kam zu massiven Beschwerden von betroffenen Gewerbetreibenden, die irrtümlich ein solches Formular unterzeichnet und damit einen kostenpflichtigen Eintrag bestellt hatten. Hervorgehoben war ein monatlicher "Marketingbeitrag" in Höhe von 39,85 €, während im weiteren Verlauf des Formulartextes auf eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren hingewiesen wurde.

Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V. (DSW) beanstandete die Aussendung wettbewerbsrechtlich unter dem Aspekt der Irreführung sowie der mangelnden Preistransparenz. Nach Auffassung des DSW werden die Betroffenen dadurch in die Irre geführt, dass das Formular amtlichen Charakter erweckt und die Tatsache, dass es sich lediglich um ein Angebot handelt, verschleiert wird. Außerdem lässt die blickfangmäßige Ausweisung eines Preises pro Monat die finanzielle Gesamtbelastung, immerhin 956,40 €, zurücktreten. Nachdem keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, reichte der DSW Unterlassungsklage beim Landgericht Düsseldorf ein.

Am 15.4.2011 hat das Landgericht Düsseldorf jetzt ein Urteil verkündet, mit dem der Klage des DSW vollumfänglich stattgegeben wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

  
Quelle: Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale vom 21.04.2011