Formularvertragsfallen und Adressbuchschwindler

Auch im Jahr 2011 erhalten Mitgliedsbetriebe wieder vermehrt per Post und Fax Angebotsformulare, bei denen es sich um sog. Formularvertragsfallen handeln kann. Wir empfehlen unseren Mitgliedsbetrieben, äußerst vorsichtig mit diesen Formularen umzugehen und ihre Mitarbeiter auf die Kostenfalle hinzuweisen.

  
Sie haben ein verdächtiges Formular erhalten: Praktische Hinweise

Die Formulare sollen nicht in der Hektik des Arbeitsalltags ausgefüllt und zurückgesendet werden.

  • Seien Sie wachsam
    Beim aufmerksamen Lesen dieser Schreiben und spätestens, wenn als Vertragspartner eine ausländische Gesellschaft auftaucht, die lediglich ein Postfach in Deutschland unterhält, wird deutlich, dass keine Verpflichtung zum Ausfüllen und Zurücksenden der Formulare besteht und dass es sich auch nicht um einen kostenfreien Service handelt. Wörter wie "Offerte, Angebot, Gewerbeauskunfts-Zentrale" können Anzeichen für ein unseriöses Formular sein.
     
  • Vorsicht nach Handelsregistereintragungen
    Besondere Vorsicht ist bei Schreiben über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister sowie im Zusammenhang mit Veröffentlichungen im elektronischen Bundesanzeiger angezeigt. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird von unseriösen Anbietern die Zahlung eines Betrages bzw. eine "Eintragungsgebühr" gefordert.
       
    Der Elektronische Bundesanzeiger hat eine Liste unseriöser Anbieter veröffentlicht.
      
  • Bitte um Ergänzung oder Korrektur von Firmendaten
    Wir warnen auch vor Formularen, in denen auf den ersten Blick lediglich um Ergänzung oder Korrektur von Angaben zum Betrieb (Anschrift, Telefonnummer, Betriebsgröße usw.) z.B. für Branchenregister gebeten wird. Die Formulare sind dabei so gestaltet, dass sie leicht mit Angeboten bekannter Unternehmen verwechselt werden können. In Wirklichkeit handelt es sich aber um Angebotsformulare für überteuerte Dienste.
      
  • Rentenversicherung, Patentamt, Robinsonliste
    Zur Zeit warnen unter anderem die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) sowie die Robinsonliste vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht von diesen Anbietern stammen.
    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Betroffenen: DPMA; Robinsonliste; DRV
      
  • Ihre Handwerkskammer
    Die Handwerkskammer der Pfalz geht in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale (WBZ) und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gegen unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit unterbinden zu lassen. Sollten Sie ein verdächtiges Schreiben erhalten haben, so können Sie sich mit der Handwerkskammer der Pfalz in Verbindung setzen um das Formular prüfen zu lassen.
      

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Stand: Mai 2011