Fortbildungslehrgang für Sachkundige nach TRGS 519, Anlage 5 am 28.6.2016

Zusatztermin!

Aufgrund der großen Nachfrage und Ausbuchung der bisherigen Lehrgangsangebote führt die Handwerkskammer der Pfalz am Dienstag, 28. Juni 2016 einen weiteren Lehrgang nach TRGS 519, Anlage 5 durch.

Der Unterricht findet von 08:30 bis 16:15 Uhr im Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer in Kaiserslautern statt.

Die Teilnehmer dieses eintägigen Kurses erhalten eine sechsjährige Verlängerung der Berechtigung zu Abbruch-, Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten von Asbestzementprodukten als Sachkundige nach TRGS 519 Anlage 4.

Die Lehrgangsgebühr inkl. Skripten und Verpflegung beträgt € 170,00.


Lehrgangsinhalte:

  • Asbest - Verwendung und Eigenschaften
    • Asbestprodukte und ihre Verwendung (neue Fundstellen)
    • Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem Berufskrankheitsgeschehen
  • Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
    • Asbestverbot nach der REACH-Verordnung
    • Chemikaliensanktionsverordnung
    • Gefahrstoffverordnung
    • BGI 664 - Verfahren mit geringer Exposition
  • Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
    • zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, Beispiele
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
    • Arbeitsweisen gem. TRGS 519 / Baustelleneinrichtung
    • Aufgaben der sachkundigen Person
    • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan / Anzeige der Arbeiten mit Übungen / Gruppenarbeit
    • Betriebsanweisung und Unterweisung
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Persönliche Schutzausrüstung
    • Auswahl und Anwendung
Anmeldung und weitere Informationen:

Andreas Dietz

Tel. 0631 3677-166

Fax 0631 3677-267

adietz--at--hwk-pfalz.de