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Frankreich

Erleichterung bei der Entsendung:

Werden Mitarbeiter - beispielsweise für Bau-, Ausbau- oder Montagearbeiten - nach Frankreich entsendet, muss vor Aufnahme der Tätigkeiten eine Meldung über das elektronische Meldeportal (SIPSI) erfolgen https://www.sipsi.travail.gouv.fr/ sowie ein Baustellenausweis (Carte BTP) beantragt werden.

Entsendung via SIPSI:
In der Rubrik „Informationen zur Leistung“ wurden folgende Punkte gestrichen:

  • Art der verwendeten gefährlichen Arbeitsmittel oder -verfahren
  • Arbeitszeit (die gesetzliche Arbeitszeit in Frankreich gilt weiterhin)
  • Anzahl der Ruhetage entsandter Arbeitnehmer

Die Angaben zu den Kosten sowie in der Rubrik "Arbeitnehmer" das Datum der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags, fällt weg.

Carte BTP:
Seit 1. April wurde die Gültigkeitsdauer des Baustellenausweises (Carte BTP) für entsandte Arbeitnehmer auf fünf Jahre verlängert. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Karte für alle Bau-, Ausbau- und Montagearbeiten zu beantragen. Bislang musste diese für jede Baustelle neu ausgestellt werden. Aufgrund der Neuregelung wird sie nun auf der überarbeiteten Internetseite (https://gestion.cartebtp.fr/#/accueil) einmalig für fünf Jahre beantragt, wird aber zwischen zwei Entsendungsperioden deaktiviert. Dies bedeutet, dass sie bei einem weiteren bzw. neuen Arbeitseinsatz oder -ort online reaktiviert werden muss. Es entstehen hierfür keine weiteren Kosten. Selbstverständlich ist die Entsendemeldung via SIPSI nach wie vor Voraussetzung.

Mehrwertsteuer-Abwicklung
Die Finanzbehörde fordert aktuell aus Sicherheitsgründen auf, das Passwort für den Zugang zur Internetseite www.impots.gouv.fr zu ändern. Hierfür sind jetzt 20 Zeichen (Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen, Sonderzeichen) erforderlich. Nach Änderung hat das Passwortes eine Gültigkeit von drei Jahren.

Erweiterte Herstellerverantwortung – Responsabilité Élargie du Producteur (REP)
Die Herstellerverantwortung REP wurde erweitert und betrifft nun seit letztem Jahr auch die Verwendung und Entsorgung von Baustoffen und Ausbaumaterialien beim Endkunden. Dafür sind eine zusätzliche Registrierung und Abgabe einer Öko-Gebühr bei einer der zuständigen Organisationen erforderlich. Die im Gesetz genannten Baumaterialien sind umfassend und betreffen alle im Bau und Ausbau eingesetzten Produkte, die dauerhaft in ein Gebäude eingebaut oder montiert werden. Es besteht die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren zur Anwendung zu bringen, sofern die Umsätze in Frankreich aktuell eine Million Euro ncht überschreiten.

Elke Wickerath

Im Grein 21

76829 Landau

Tel. 06341 9664-15

Fax 06341 9664-40

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Bettina Temesvari

Im Grein 21

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