Friseure und Kosmetiker: Welche Hygienemaßnahmen muss ich umsetzen?

Friseursalons und Kosmetikstudios dürfen auch weiterhin öffnen. Zu beachten ist die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz.

Eine Kontaktdatenerfassung ist seit dem 31.01.2022 nicht mehr nötig.

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat in einer Neuauflage außerdem die Arbeitsschutzstandards des Friseurhandwerks sowie der Beauty- und Wellnessbetriebe zu einem gemeinsamen Standard zusammengeführt.

Folgende Regelungen/Änderungen sind dabei hervorzuheben:

  • Der Abstand von mindestens 1,5 Metern ist um jeden Arbeitsplatz in alle Richtungen einzuhalten. An Stellen, an denen das Einhalten des Mindestabstands von 1,5 Metern nicht sichergestellt werden kann, müssen andere Schutzmaßnahmen ergriffen werden (z.B. Abtrennungen).
  • Eine strikte Vorgabe zur Mindestfläche von 10 m² pro Person ist nicht mehr enthalten. Betriebsbedingte Kontakte und die gleichzeitige Nutzung von Räumen (auch in Pausenzeiten) durch mehrere Personen müssen aber auf das notwendige Minimum reduziert bleiben.
  • Das zuvor obligatorische Haarewaschen im Friseursalon entfällt.
  • Die notwendigen Hygiene- und Schutzmaßnahmen gelten auch für Hausbesuche oder mobile Dienstleistungen.


Max Becker

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