Gebühren und Kosten der Meisterprüfung

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer.

Die Gebühren seit 1. Januar 2013

Die Rechnungsstellung erfolgt mit der Einladung zur Prüfung.
    

Weitere Gebühren

Bei Meisterprüfungen, für die von der Handwerkskammer zusätzliche Personal-, Material-, Raum- und Sachkosten geleistet werden, wird die Gebühr entsprechend erhöht.

Kosten, die durch die Abhaltung einer vom Prüfling beantragten Einzelprüfung oder durch die Abnahme der Meisterprüfungsarbeit/Projektarbeit und/oder der Arbeitsprobe/Situationsaufgabe außerhalb des Prüfungstermines oder Prüfungsortes entstehen, sind vom Prüfling der Handwerkskammer zu erstatten.

Der Prüfling muss für anfallende Kosten (z.B. Personal-, Material-, Raum- und Sachkosten) aufkommen, wenn ihm eine Werkstatt zur Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit/Projektarbeit zur Verfügung gestellt wird. Über die voraussichliche Höhe der Kosten wird der Prüfling rechtzeitig unterrichtet.

Die Kosten sind von Beruf zu Beruf unterschiedlich und können die Prüfungsgebühr zum Teil erheblich überschreiten. Der genaue Betrag wird mit der Einladung zur Prüfung bekannt gegeben und in Rechnung gestellt.     

Wiederholung der Meisterprüfung
 
Die jeweilige Gebühr richtet sich nach der Höhe der Meisterprüfungsgebühr.    

Gebühr bei Rücktritt
 
Tritt der Prüfling aus Gründen, die er zu vertreten hat, zurück, so werden 50,-- € für Verwaltungsgebühren berechnet.

Erscheint der Prüfling nicht zum Prüfungstermin bzw. tritt der Prüfling nach Beginn der Prüfung aus Gründen, die er zu vertreten hat zurück, so ist die Prüfungsgebühr voll zu entrichten.

Einzahlungsbelege der Prüfungsgebühr sind zur Prüfung mitzubringen und auf Verlangen vorzuzeigen. Ist die Zahlung der Prüfungsgebühr am Prüfungstag nicht nachweisbar, ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht möglich.