Gesetzlicher Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro
Der gesetzliche Mindestlohn wird ab dem 1.1.2017 von brutto 8,50 Euro auf brutto 8,84 Euro je Zeitstunde erhöht.
Bei der Anpassung des Mindestlohns hat sich die Kommission gemäß den gesetzlichen Vorgaben nachlaufend an der Tarifentwicklung orientiert. Als Grundlage für die Berechnung hat sich die Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes entsprechend ihrer Geschäftsordnung und des Mindestlohngesetzes gestützt.
Ausgangsbasis für die Anpassung zum 1. Januar 2017 ist danach die Veränderung der Tarifverdienste zwischen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns und der Entscheidung der Kommission vom 28. Juni 2016. Damit werden mit dämpfender Wirkung bei der ersten Anpassung statt 24 nur 18 Monate berücksichtigt. Das Statistische Bundesamt hat mitgeteilt, dass die Entwicklung der Tarifverdienste in diesem Zeitraum unter Einschluss der zum 1. März 2016 verbindlich gewordenen Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Kommunen und des Bundes 4,0 Prozent beträgt. Daraus hat sich die Erhöhung des Mindestlohns um 34 Cent errechnet.
Hinweis:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert auf der Webseite www.der-mindestlohn-wirkt.de über den Mindestlohn.
Die Mindestlohn-Hotline erreichen Sie unter: 030/60 28 00 28.