Gewerbeauskunfts-Zentrale

Obwohl zuletzt Ende Dezember 2012 ein Urteil gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges.mbH, Düsseldorf (~ Gewerbeauskunfts-Zentrale) ergangen ist, erhalten Mitgliedsbetriebe auch im Januar 2013 immer noch neue Schreiben, Rechnungen, Mahnungen, Inkassobriefe usw. der „Gewerbeauskunfts-Zentrale“.  

Die Versendung eines Angebotsschreibens für einen erstmaligen Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis, das nach seiner Gestaltung und seinem Inhalt darauf angelegt ist, bei einem flüchtigen Leser den Eindruck hervorzurufen, mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Schreibens werde lediglich eine Aktualisierung von Eintragungsdaten im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen, verstößt gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG, Urteil des OLG Düsseldorf vom 14.2.2012 (Az. I 20 U 100 11)

Sollten auch Sie ein verdächtiges Schreiben erhalten haben, so können Sie sich mit uns in Verbindung setzen, um das Formular prüfen zu lassen. Die Handwerkskammer der Pfalz geht in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale (WBZ) und dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) gegen unseriöse Anbieter vor, um deren Tätigkeit unterbinden zu lassen.   

Weitere Informationen unter www.wettbewerbszentrale.de und www.dsw-schutzverband.de/de/.

Die Handwerkskammer der Pfalz informiert regelmäßig über Formular- und andere Vertragsfallen unter Beratung - Recht+Sachverständige - Wettbewerbsrecht.