Gibt es die Möglichkeit Sozialversicherungsbeiträge zu stunden?
Betriebe, die sich wegen der Corona-Krise in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden, sollen durch erleichterte Stundungsmöglichkeiten der Sozialversicherungsbeiträge entlastet werden. Der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) hat in diesem Zusammenhang angekündigt, dass eine glaubhafte Erklärung des Arbeitgebers ausreichen soll, dass er erheblichen finanziellen Schaden durch die Corona-Pandemie erlitten hat, um eine Stundung zu erwirken.
Auf Antrag des Arbeitgebers können Beiträge gestundet werden. Über den Stundungsantrag entscheidet die Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
Für Selbständige, die freiwillig in der gesetzlichen Versicherung versichert sind, bieten die Krankenkassen zudem die Möglichkeit zur Beitragsreduzierung an. Der Antrag auf Herabsetzung des Beitrags kann formlos gestellt werden, sollte jedoch eine schriftliche Begründung enthalten. Bei konkreten Fragen zu Zahlungserleichterungen oder zur Stundung von Beiträgen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
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