Gibt es Steuerstundungen?
Es werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert. Das ist gerade für Handwerksbetriebe sehr wichtig, die sich hierfür mit ihrem Steuerberater oder direkt mit ihrem Finanzamt in Verbindung setzen sollten.
Insgesamt wird Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber hat das Bundesministerium der Finanzen eingeleitet.
Bei den Steuern, die von der Zollverwaltung verwaltet werden (z.B. Energiesteuer und Luftverkehrssteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das für die Versicherungssteuer und die Umsatzsteuer zuständig ist und entsprechend verfahren wird.
Zur Beantragung der Steuerstundung sowie der Herabsetzung von Steuervorauszahlungen genügt ein formloses Anschreiben mit Nennung des Zeitraums und der Steuerart an das zuständige Finanzamt. Es wird empfohlen mit der zuständigen Behörde zusätzlich telefonischen Kontakt aufzunehmen.
Außerdem steht die Info-Hotline der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung von Montag bis Donnerstag in den Zeiten von 08.00 Uhr bis 17.00 Uhr und am Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr unter 0261 20 179 279 zur Verfügung.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-03-13-Corona-FAQ.html
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung
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Beratungs- und Servicecenter
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