Gibt es Unterschiede bei der Beitragspflicht von Betrieben der Anlage A und B der Handwerksordnung?

Nein. Egal, ob es sich um ein zulassungspflichtiges (Anlage A) oder ein zulassungsfreies Handwerk (Anlage B1) bzw. ein handwerksähnliches Gewerbe (Anlage B2) handelt, bei der Beitragspflicht gibt es keinen Unterschied.

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