Grundsicherung / ALG II
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den erleichterten Zugang bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro bekommen. Beihilfen und Unterstützungen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber während der Corona-Krise an Ihre Beschäftigten zahlen, sollen außerdem bis zum 30. Juni 2021 nicht als Einkommen berücksichtigt werden, sofern sie 1.500 Euro nicht übersteigen. Dennoch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit Sie Anspruch auf diese Leistungen haben.
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Die bundesweit einheitliche Hotline für Selbstständige erreichen Sie unter 0800 4 5555 23.
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung und Gewerbeförderung
Tel. 0631 3677-109
Fax 0631 3677-263
Beratungs- und Servicecenter
Tel. 0621 53824-81
Fax 0621 53824-87