Hat die Umstellung auf Nebenerwerb Einfluss auf die Berechnung der Beiträge?

Zur Berechnung des Beitrages wird der drei Jahre zurückliegenden Gewerbeertrag/Gewinn als Bemessungsgrundlage herangezogen. Es ist nicht entscheidend, ob die Erträge im Haupterwerb oder Nebenerwerb erzielt wurden.

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