Hintergrund EU-Dienstleistungsrichtlinie

Im Dezember 2006 wurde die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLRL) verabschiedet. Die Richtlinie sieht vor, dass Dienstleistungsunternehmen zur Erleichterung der Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeiten eine Kontaktstelle zur Verfügung gestellt werden muss.
Über diesen sogenannten "Einheitlichen Ansprechpartner" (EAP) sollen sie spätestens ab Ende 2009 alle damit verbundenen Verfahren und Formalitäten abwickeln können.
In einer Vielzahl von Bundesländern sind auch die Handwerkskammern mit dieser Aufgabe betraut worden. In jedem Fall sind und bleiben sie aber "Zuständige Stelle" (ZS), mit welcher der EAP in der Verfahrensabwicklung kommuniziert. Da Artikel 7 dieser Richtlinie vorschreibt, dass der Einheitliche Ansprechpartner elektronisch erreichbar sein muss, bedarf es während der Verfahrensabwicklung einer digitalen Kommunikation zwischen Dienstleister, EAP und Zuständiger Stelle. Die dafür erforderliche Infrastruktur zur EDV-technischen Kommunikation und Zusammenarbeit wird derzeit in den Bundesländern vorbereitet.