Hinweise zur vollständigen Ausfertigung des Berufsausbildungsvertrages

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben sich entschlossen auszubilden. Dafür bedankt sich die Handwerkskammer der Pfalz recht herzlich bei Ihnen.

Zur vollständigen Ausfertigung des Berufsausbildungsvertrages beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  1. Der schriftliche Berufsausbildungsvertrag ist vor Beginn der Berufsausbildung abzuschließen und zur Registrierung bei der Handwerkskammer der Pfalz einzureichen.
  2. Dieser Vertrag besteht aus einem Antragsformular und vier Vertragsformularen mit den dazugehörigen "weiteren Vertragsbestimmungen".
    Bitte reichen Sie alle Exemplare komplett ein.
  3. Beachten Sie, dass der Antrag vom (von der) Betriebsinhaber(in) und gegebenenfalls vom (von der) Ausbilder(in) unterschrieben ist. Die Vertragsexemplare sind ebenfalls von den genannten Personen sowie von dem (der) Auszubildenden zu unterschreiben. Bei minderjährigen Lehrlingen müssen auch die Erziehungsberechtigten unterzeichnen. Bitte achten Sie unbedingt auf die Vollständigkeit der Unterschriften.
  4. Ärztliche Bescheinigungen für Jugendliche unter 18 Jahren sind beizufügen (hier soll der Vordruck nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz vom Arzt verwendet werden.)
  5. Bei Anrechnung auf die Ausbildungszeit, Kürzung aufgrund schulischer Vorbildung oder vorangegangener Ausbildung müssen die entsprechenden Zeugnisse (Schule, Gesellenbrief, etc.) beigefügt sein.
  6. Abschlusszeugnisse einer Berufsgrundschule bzw. Berufsfachschule bitte generell in Kopie beifügen.
  7. Unvollständige Verträge können nicht bearbeitet werden und müssen von uns wieder zur Korrektur zurückgegeben werden.
  8. Hinweis: Ausländische Lehrstellenbewerber(innen) aus Nicht-EU-Staaten müssen im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sein. Nähere Auskünfte diesbezüglich erteilt die zuständige Arbeitsagentur.
  9. Bitte melden Sie die (den) Auszubildende(n) bei der zuständigen Berufsschule
    (zum Formular) und bei der Krankenkasse an.
  10. Bitte füllen Sie die "Zusatzvereinbarung Fahrtmittel und Fahrtkosten zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung" aus.
  11. Bei Auflösung des Vertragsverhältnisses ist uns unverzüglich eine Kopie des Vorganges zu übermitteln (Fax-Nr. 0631 3677-265).

Unklarheiten, Fragen?
Weitergehende Informationen finden Sie im Lehrvertrag Online-Formular.
Außerdem helfen Ihnen unser kompetentes Ausbildungsservice-Team sowie unsere Ausbildungsberater gerne weiter.

Telefon: 0631 3677-139; -140 oder -147
Fax: 0631 3677-265
E-Mail: mailto:ausbildung24@hwk-pfalz.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Handwerkskammer der Pfalz
Berufsausbildung/Lehrlingsrolle