Ich bin noch nicht gewerblich tätig bzw. das Gewerbe ruht. Muss ich den Beitrag trotzdem leisten?

Ja. Sobald Sie bei uns eingetragen sind, ist der Beitrag unabhängig von der tatsächlichen Ausübung des Gewerbes zu zahlen. Die Beitragspflicht entfällt erst, wenn Sie Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt abmelden und uns die Gewerbeabmeldebestätigung und der Handwerkskammerausweis vorliegen.

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