Holzstämme
Foto-Rabe/Pixabay

Innovationen für die Holzwirtschaft: Jetzt Förderung beantragen!

Unternehmen der Holzwirtschaft – vom Sägewerk bis zum Holzbau – können bis zum 30. April 2021 Investitionszuschüsse bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert Investitionen, um die Holzwirtschaft schneller an neue Rohstoffgrundlagen anzupassen und das Bauen mit Holz weiterzuentwickeln.

Bis zu 20 % Förderung von gezielten Investitionen:

  • Effiziente Trockenkammern zur Hitzebehandlung
  • Errichtung von Rundholzlagern oder die Nutzung von Laubholz
  • Robotik für effiziente Holzbearbeitung oder Sägetechnologie wie CNC-Fräsen
  • Software und Steuerungskomponenten zur Herstellung von Fertigbauteilen aus Holz

Weitere Infos und Antragsunterlagen zum Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in der Holzwirtschaft finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Telefon 0228 6845 2787,  E-Mail: holzinvestition@ble.de