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INTERREG V A "Oberrhein" unterstützt mit 109,7 Millionen Euro grenzüberschreitende Projekte

  
Was ist INTERREG A?

Die INTERREG A-Programme sind Förderprogramme der Europäischen Union, mit denen gezielt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit finanziell unterstützt wird.
Das seit 2014 laufende aktuelle INTERREG V A "Oberrhein" ist nun schon die 5. Auflage dieser Förderprogramme und läuft noch bis 2020. 

Projektpartner:
Mögliche Projektpartner im Fördergebiet sind aufgerufen, mit gemeinsamen grenzübergreifenden Vorhaben  die Zusammenarbeit der Region zu stärken, zu einer insgesamt nachhaltigen Entwicklung des Oberrheins beizutragen und den Zusammenhalt der Menschen zu fördern. 
 

Fördersumme:
Mit 109,7 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)stehen in der Region so viele Mittel wie noch in keinem bisherigen INTERREG-Programm am Oberrhein seit 1989 zur Verfügung.
 

Fördergebiet Oberrhein:
Baden, Elsass, Nordwestschweiz , gesamte Südpfalz, d.h. Südliche Weinstrasse, Germersheim, Landau, Verbandsgemeinden Dahn, Hauenstein.
Eine stärkere Einbeziehung von angrenzenden Räumen, insbesondere die Gebiete um Kaiserslautern, Neustadt a. d. W., Speyer und Ludwigshafen ist vorgesehen.
 

Geförderte Projekte:

  • Verbesserung der Innovationskraft und der Wettbewerbsfähigkeit des Oberrheingebiets
    z. B. Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung
  • Umweltverträgliche Ausgestaltung der Entwicklung des Oberrheingebiets, v.a. auch in den Bereichen Wirtschaft und Verkehr
    z. B. Minderung der Umweltauswirkungen in der städtischen/ wirtschaftlichen Entwicklung
  • Ausbau der grenzübergreifenden Beschäftigungsmöglichkeiten
    z. B. Ausbau der grenzüberschreitenden Berufsausbildung und Beschäftigung
  • Ausbau der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen und Bürgern im Oberrheinraum
    z. B. Stärkung einer oberrheinischen Identität 

Voraussetzungen:

  • Zwei Einrichtungen aus mindestens zwei am jeweiligen Programm beteiligten Mitgliedstaaten.
  • Es können sich sowohl öffentliche als auch private Akteure beteiligen: z.B. Kommunen, Kreisverwaltungen, Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen
  • Der Fördersatz je nach thematischer Ausrichtung liegt zwischen 50 - 60 %.
  • Anträge werden direkt beim Programmsekretariat in Straßburg gestellt.
     

Kontakt:
Bei allgemeinen Fragen oder zur Unterstützung bei der Projektentwicklung können sich rheinland-pfälzische Akteure auch an die Koordinationsstelle für grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße wenden: koordinationsstelle@sgdsued.rlp.de.
 

Ihre Ansprechpartnerin bei der Handwerkskammer der Pfalz



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