Kassenführung

Kassenführung: Umrüstung von Kassen bis zum 31.03.2021
Kurz vor Deadline 31.03.2021: Nur eine TSE-Zertifizierung für Cloud-Registrierkassen

Bis zum 31. März gelten die Ausnahmeregelungen (außer in Bremen) für Unternehmen, die noch keine TSE-zertifizierte Registrierkasse verwenden.

Bisherige Regelung:
Wegen der Corona-Pandemie hat das Bundesfinanzministerium die Fristen für die TSE-Umstellung von Kassensystemen verlängert. Die gesetzte Frist zur Umstellung auf manipulationssichere Kassensysteme ist in Rheinland-Pfalz bis zum 31. März 2021 verlängert worden.

Für die Wirksamkeit dieser Frist gilt es folgende Bedingungen zu beachten:

  • die erforderliche Anzahl an TSE bei einem Kassenfachhändler oder einem anderen Dienstleister ist nachweislich verbindlich bestellt,
  • in Auftrag gegeben oder
  • der Einbau einer cloud-basierten TSE ist vorgesehen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Bislang ist allerdings nur eine cloud-basierte TSE zugelassen. Einige Kassenhersteller melden bereits, ihre Systeme aufgrund der fehlenden Zertifizierung nicht bis zum 31.03.2021 einbauen zu können. Der ZDH hat deshalb mit Unterstützung der Anbieter von Cloud-TSEs die beigefügte Praxishilfe für die Betriebe erstellt, um diese bei einer Antragstellung nach § 148 AO auf eine weitergehende Erleichterung bei der Aufrüstung mit einer Cloud-TSE-Lösung bei dem zuständigen Finanzamt zu unterstützen.
Die Ausarbeitung kann sowohl in den Fällen verwendet werden, in denen eine fristgerechte Implementierung einer Cloud-TSE nicht innerhalb der Frist möglich ist, als auch in Fällen, in denen lediglich eine Umsetzung der Anforderungen an die Anwenderumgebung nicht bis zum 31. März 2021 erfolgen kann.
Die Betriebe sollten sich daher hierzu dringend zeitnah an ihren Steuerberater und an ihren Anbieter der jeweiligen Cloud-TSE bzw. an ihren Kassenfachhändler wenden.

Näheres unter folgendem Link.

Handreichung Kassenführung:
Aufgrund der Pandemie hat sich das Verbraucherverhalten geändert. Der Verkauf der Waren über "click & collect" hat in der Praxis an Bedeutung gewonnen. In diesem Zusammenhang stellen sich für die praktische Anwendung eines "Online-Shops" insbesondere Fragen rund um das Thema Manipulation. Die Handreichung "Kassenführung" beinhaltet zu diesem Themenkomplex, sowie zur Aufrüstung der Kassen mit cloudbasierten TSE s Ausführungen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Praxistipp Corona-Dokumentation:
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie sind für alle Betriebe noch immer deutlich spürbar mit teilweise gravierenden Konsequenzen auf die Einnahmen. Damit Sie bei einer eventuellen Betriebsprüfungen ein sinnvolles Instrument zur Hand haben, um Ursachen für mögliche „Auffälligkeiten in der Buchführung“ darlegen zu können empfiehlt der ZDH eine Dokumentation. Damit ist es Ihnen im Optimalfall möglich, eventuelle Vorhalte der Finanzverwaltung zu entkräften und somit drohende Schätzungen zu verhindern. Details zur Dokumentation mit Muster finden Sie hier.



Frank Flesch

Tel. 0631 3677-107

Fax 0631 3677-263

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