Kein Lohnanspruch für Minijobber bei pandemiebedingter Betriebsschließung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 13.10.2021 (AZ: 5 AZR 211/21) entschieden, dass Minijobber keinen Lohnanspruch gegen den Arbeitgeber haben, wenn sie aufgrund allgemeiner pandemiebedingter Schließungsanordnung nicht arbeiten können. Arbeitgeber sind dann nicht zur Fortzahlung der Vergütung an die Minijobber verpflichtet.

Grundsätzlich trägt der Arbeitgeber das wirtschaftliche Risiko, seine Arbeitnehmer nicht beschäftigen zu können. (Betriebsrisiko). In diesem Fall, so das Gericht, realisiere sich aber gerade nicht das Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung folge vielmehr aus der flächendeckenden hoheitlichen Schließungsanordnung zur Bekämpfung einer, die gesamte Gesellschaft betreffende, Gefahrenlage. Dafür habe aber nicht der Arbeitgeber einzustehen.

Quelle: Pressemitteilung BAG



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