Klimaanlagen-Grundlagenseminar

Seminar zum Nachweis der Sachkunde nach Verordnungen (EG) Nr. 842/2006, Verordnung (EG) Nr. 2037/2000, Richtlinie 2006/40/EG, Sachkundiger nach UVV

Seit dem 1. August 2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für die Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen reparieren oder warten, müssen eine neue Sachkundeschulung durchführen. Der neue Sachkundenachweis muss für alle Kfz-Betriebe spätestens seit dem 4. Juli 2010 vorliegen. Mitarbeiter, die vor dem 4. Juli 2008 eine Schulung nach dem zu dieser Zeit gültigen Konzept besucht haben, müssen bis zum 4. Juli 2010 einen Sachkundenachweis nach den neuen Vorgaben erwerben.

Der Kurs vermittelt die physikalischen Grundlagen, wie Druck und Temperatur und befähigt die Teilnehmer, alle Wartungs- und Reparaturarbeiten an einer Kälteanlage durchzuführen.

Eine Zusatzschulung (8 Unterrichtseinheiten) ist geplant am:

  • 24. + 26. April 2012; Preis: 160,00 €

jeweils von 17 bis 20.15 Uhr.

Es sind noch Plätze frei.

Anmeldung und weitere Informationen bei

Ihrer Ansprechpartnerin