Kommunale Wärmeplanung

Eine Herausforderung für Kommunen, Handwerker und Eigentümer von Immobilien

Deutschland verfolgt das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein. Derzeit werden in Rheinland-Pfalz rund 43 % der Wärme (Statistische Bericht Rheinland-Pfalz, E IV - j/23 · Kennziffer: E4103 202300 · ISSN: 1430-5097) aus den fossilen Energieträgern Erdgas, Heizöl und Kohle erzeugt. Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen ist es erforderlich, für die Erzeugung von Wärme klimafreundliche Energieträger zu nutzen.

Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) am 01. Januar 2024 hat der Bund die Länder verpflichtet, flächendeckende Regelungen für die Wärmeplanung zu erlassen. Die rechtliche Grundlage zur Umsetzung des WPG in Rheinland-Pfalz wurde mit dem Ausführungsgesetz zum Wärmeplanungsgesetz (AGWPG) vom 26. April 2025 geschaffen.

Damit erhalten Kommunen nun Planungssicherheit für die Durchführung der kommunalen Wärmeplanung (KWP). Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen ihre Wärmeplanung bis zum 30. Juni 2026 erstellen, für Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern endet die Frist am 30. Juni 2028.

Ergebnis der KWP ist ein Wärmeplan, dem entnommen werden kann, welche Gebiete der jeweiligen Kommune in welcher Form mit Wärmeenergie versorgt werden und welche Rolle dabei erneuerbare Energien, Abwärme, Wärmenetze oder individuelle Heizungsanlagen, wie z.B. Wärmepumpen, spielen.

Der Wärmeplan wird von der Kommune veröffentlicht. Eigentümern von Immobilien können anhand des Wärmeplanes entscheiden, ob sich Investitionen in Wärmeerzeugungsanlagen mit fossilen Energieträgern, die langfristig nicht mehr zur Verfügung stehen, noch lohnen oder ob sie sich für eine alternative, klimafreundliche Wärmeerzeugung entscheiden. Das ist insbesondere für die Eigentümer von Immobilien von Bedeutung, die derzeit, oder in naher Zukunft, eine neue Heizung benötigen.

Informationen zu Stand der Wärmeplanung sind bei den jeweiligen Kommunen zu erhalten.

Das SHK-Handwerk, das Elektrohandwerk und das Schornsteinfegerhandwerk sind neben den Verbraucherzentralen zentrale Ansprechpartner für die Beratung der Eigentümer von Immobilien zu Fragen der Wärmerzeugung.

Diese Fachbetriebe werden von ihren Innungen mit Informationen versorgt und durch Teilnahme an Schulungen auf die neuen Herausforderungen vorbereitet. Zudem stehen die betroffenen Handwerksverbände bei dem Thema Kommunale Wärmeplanung in engem Austausch mit den Handwerkskammern und den Verbraucherzentralen.

Theodor Henges

Karlsbader Straße 2

67065 Ludwigshafen

Tel. 0621 53824-27

Fax 0621 53824-40

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Max Becker

Am Altenhof 15

67655 Kaiserslautern

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