Kosmetiker: Welche Hygienemaßnahmen muss ich umsetzen?

Kosmetikstudios dürfen seit dem 13. Mai unter Beachtung der notwendigen hygienischen Anforderungen wieder öffnen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat basierend auf dem SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Branchenstandard für alle Kosmetikstudios entwickelt.

Der Arbeitsschutz-Standard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes und zeigt auf, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben umgesetzt werden. Damit bietet er Hilfestellung für die Unternehmerinnen und Unternehmer bei der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der Beschäftigten vor einer Infektion mit dem Corona-Virus. Zugleich orientiert sich die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard. Darüber hinaus sind weitere ergänzende Empfehlungen des RKI zu beachten und länderspezifische Vorgaben einzuhalten.

Den Hygienestandard für Kosmetikstudios finden Sie hier.

Den Hygienestandard für Fußpflege und Nagelstudios finden Sie hier.

Konkretisiert und ergänzt wird der Arbeitsschutzstandard durch die FAQ der BGW.

Wichtig ist unter anderem, dass Sie bestimmte Kundendaten erheben, damit im Infektionsfall nachträglich die Infektionsketten nachverfolgt werden können. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter Downloads.
Für Fragen von Mitgliedsbetrieben und Versicherten hat die BGW eine Hotline eingerichtet. Über die Telefonnummer 040 20207-18 80 erhalten Mitgliedsbetriebe und Versicherte Auskünfte zu Fragen rund um das neuartige Virus aus Sicht der gesetzlichen Unfallversicherung: Montag - Donnerstag: 7.30 - 16 Uhr und Freitag: 7.30 - 14.30 Uhr.



Max Becker

Tel. 0631 3677-108

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