raumausstatter_Quelle www.amh-online.de
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Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, zum 1. Januar 2020 in zwölf Gewerken zur Meisterpflicht zurückzukehren. Meisterpflicht: 12 Gewerke werden wieder zulassungspflichtig

In diesen zwölf Gewerken gilt ab 1. Januar 2020 wieder die Meisterpflicht

Das Bundeskabinett hat sich auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht geeinigt. Die Rückvermeisterung gilt für folgende Handwerksberufe:

  • Behälter- und Apparatebauer
  • Betonstein- und Terrazzohersteller
  • Böttcher
  • Drechsler und Holzspielzeugmacher
  • Estrichleger
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  • Glasveredler
  • Orgel- und Harmoniumbauer
  • Parkettleger
  • Raumausstatter
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  • Schilder- und Lichtreklamehersteller

Damit kommen 12 von 53 Gewerken aus der Anlage B1 wieder in die Anlage A der Handwerksordnung . Die Meisterpflicht in diesen Gewerken soll nur für neu gegründete Betriebe gelten – bereits bestehende Unternehmen genießen Bestandsschutz. Die Entscheidung über die Auswahl der Berufe wurde von politischer Seite aufgrund von Vorschlägen der Berufsfachverbände getroffen. 



Der Meister kommt zurück (DHB, 11. September 2019)