Merkblatt zur Kassenbuchführung

Was muss beim Einsatz von elektronischen Kassen aufgezeichnet und aufbewahrt werden? Diese und weitere Fragen beantwortet das Merkblatt "Ordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung" der Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD Karlsruhe).

Mit diesem Merkblatt soll den Unternehmen ein Überblick verschafft werden, um häufige Fehlerquellen in der Kassenbuchführung zu erkennen und zu vermeiden. Daher wird aufgezeigt, was aus Sicht der Finanzverwaltung beim Einsatz von elektronischen Kassen aufgezeichnet und aufbewahrt werden muss. Neben Ausführungen zur Einzelaufzeichnungspflicht, den Ausnahmeregelungen bei nicht aufrüstbaren Registrierkassen und dem Einsatz von offenen Ladenkassen beinhaltet das Merkblatt auch solche zum Datenzugriffsrecht und den Folgen von Mängeln.

Ausführliche Informationen finden Sie in diesem PDF-Dokument.