Neuauflage der Handwerkerbroschüre für den Transport gefährlicher Güter

Die Broschüre "Sichere Beförderung gefährlicher Güter durch Handwerksbetriebe" wurde in der aktuellen Neuauflage durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz auf den derzeitigen Rechtsstand gebracht. Darüber hinaus wurde sie um den Bereich der Ladungssicherheit erweitert.

Gefahrgüter, die durch einen Handwerksbetrieb zu und von der Baustelle / Arbeitsstelle befördert werden, gibt es genug, wie z.B.:

  • Gase (Sauerstoff, Propan, Acetylen),
  • Spraydosen,
  • flüssige brennbare Stoffe wie Farben, Lösemittel, Holzschutzmittel,
  • flüssige giftige Stoffe wie Desinfektionsmittel,
  • flüssige ätzende Stoffe wie Salzsäure, Schwefelsäure (Batterien), Ammoniak, Lötwasser und
  • Stoffe mit anderen Gefahreneigenschaften wie Epoxidharzklebstoff, Unterbodenschutz, ölverschmierte Putzlappen und ungereinigte leere Behältnisse, die Gefahrgut enthielten etc.

Werden diese Gefahrgüter nur bis zu einer bestimmten Mengenbegrenzung befördert, so gibt es für Betriebe viele Erleichterungen, die der Gesetzgeber vorgesehen hat. Trotzdem müssen einige Dinge unbedingt beachtet werden.

Die 40-seitige DIN A 5-Broschüre kann über die Handwerkskammer der Pfalz, Betriebsberatung - Umwelt- und Arbeitssicherheit kostenfrei bezogen werden.

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