Neue EU-Schwellenwerte ab 2016
Turnusmäßige Anpassung der EU-Schwellenwerte für öffentliche Auftragsvergaben zum 01.01.2016
Zum 1. Januar 2016 werden die EU-Schwellenwerte für öffentliche Ausschreibungen angehoben. Die Schwellenwerte definieren, ab welchem Auftragswert bei Vergabeverfahren die europäischen Regelungen maßgeblich sind. Diese sind in Deutschland im Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgeschrieben.
Schwellenwerte:
135.000 Euro | für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Obersten und Oberen Bundesbehörden sowie vergleichbarer Bundeseinrichtungen |
418.000 Euro | für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich |
418.000 Euro | für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit |
209.000 Euro | für sonstige Liefer- und Dienstleistungsaufträge |
5.225.000 Euro | für Bauleistungen |
Stand: Januar 2016