Neue Pflichten für Onlinehändler
Verlinkung zu neuer Webseite der EU-Kommission
Am 9. Januar 2016 ist die EU-Verordnung über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten in Kraft getreten. Sie verpflichtet Online-Händler, einen Link zu einer eigens dafür eingerichteten Webseite der EU-Kommission zu setzen.
Demnach müssen Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen über eine eigene Internetseite vertreiben, Informationen für den Verbraucher auf dieser bereit stellen (Art. 14 VO). Dazu zählt der Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/, der zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform (OS-Plattform) führt. Dort sind alternative Streitbeilegungsstellen in Europa hinterlegt. Der Verbraucher soll dadurch in die Lage versetzt werden, die für ihn zuständige ADR-Stelle zu finden, um Streitigkeiten außergerichtlich lösen zu können. Obwohl sich aktuell noch keine Inhalte auf der Seite der EU-Kommission befinden, sollte bereits jetzt auf sie verlinkt werden, um möglichen Abmahnungen vorzubeugen. Die Liste der ADR-Stellen soll zeitnah bereitgestellt werden.
Stand: Januar 2016