Neuer Basiszinssatz seit 1. Juli 2011
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) für die Berechnung von Verzugszinsen beträgt seit dem 1. Juli 2011 0,37 %.
Befindet sich der Schuldner einer Geldschuld in Verzug, können ihm gemäß § 288 Abs. 2 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet werden (= zur Zeit 8,37 %). Sofern der Schuldner ein Verbraucher ist, beträgt der Verzugszinssatz laut § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (= zur Zeit 5,37 %).
Berechnet wird der geltende Basiszinssatz von der Deutschen Bundesbank, die den aktuellen Stand im Bundesanzeiger und unter www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli veröffentlicht.
Stand: Juli 2011