06.09.2013Neuer "Mahnlauf" der Gewerbe-Auskunftzentrale

Unsere Mitgliedsbetriebe haben uns davon unterrichtet, dass die „Gewerbeauskunft-Zentrale“ neue Mahnaktionen startet. 

Gestützt wird der angebliche Anspruch auf Vergütung auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 31.07.2013, Az.: 23 S 316/12. 

Das Gericht hat durch Urteil festgestellt, dass zwischen der GWE GmbH („Gewerbeauskunft-Zentrale“) und dem anderen Prozessbeteiligten ein Vertrag zustande gekommen ist. Die Entscheidung wurde damit begründet, dass aus Sicht der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ als Empfänger des Faxes ein Vertrag zustande gekommen sei. Diesen Vertrag habe der andere Prozessbeteiligte nicht angefochten. 

Die von dem Bundesgerichtshof bestätigte Rechtslage, wonach die von der GWE GmbH (Gewerbeauskunft-Zentrale) verwendete Formularverträge wettbewerbswidrig sind, ist nach der aktuellen Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf nicht anders zu bewerten. 

Das aktuelle Urteil des Landgerichts Düsseldorf verdeutlicht, wie wichtig die von Rechtsberatern empfohlene Anfechtung nach Rücksendung eines solchen unterschriebenen Formularvertrages ist.